Aktuelles aus der Immobilien-Branche - IVD News

 
IVD führt Vertrauensschadenversicherung ein
Treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte von Kunden umfassend geschützt

Ab 1. Januar 2009 gilt für alle IVD-Mitglieder die Vertrauensschadenversicherung. „So können wir sicherstellen, dass alle Vermögenswerte, die Immobilienmakler oder Verwalter von ihren Kunden treuhänderisch entgegen nehmen, umfassend geschützt sind“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. Die Einführung der Versicherung haben die Mitglieder des IVD auf dem Deutschen Immobilientag des Verbands am 30. Mai 2008 in Nürnberg verabschiedet.

Die Versicherung schließt der IVD Bundesverband generell für alle seine Mitglieder ab. Die Versicherungssumme beträgt je Schadensfall 150.000 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen, wenn die treuhänderisch verwalteten Beträge größer sind. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass Kunden von IVD-Mitgliedern zu finanziellem Schaden kommen, sollten IVD-Mitglieder, Mitarbeiter der Firmen oder Zeit- und Fremdpersonal Treuhandgelder veruntreut haben. In dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag werden alle Mitglieder des IVD Bundesverbandes automatisch mitversichert. Dies gebe die Gewähr, dass alle Kunden von IVD-Mitgliedern im Versicherungsfall entschädigt werden.

„Veruntreuungsskandale werfen ein negatives Bild auf die Immobilienbranche. Mit unserer Vertrauensschadenversicherung für alle IVD-Mitgliedsfirmen wollen wir die Kunden unserer Mitglieder vor solchen Schäden schützen. Außerdem hoffen wir, die Wahrnehmung der Immobiliendienstleister in der Bevölkerung zu verbessern und Vertrauen zu schaffen“, erläutert Kießling die Entscheidung zu diesem Schritt. Damit einher geht die umfassende Prüfung von Neumitgliedern. „Verbraucher erwarten heute eine hohe Professionalität im Umgang mit allen Fragen rund um die Immobilie, umfassende Sach- und Fachkenntnis und einen weitreichenden Schutz der betreuten Vermögenswerte“, so Kießling.


Gute Immobilienmakler sind vor allem Berater
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht meist mit hohen finanziellen Transaktionen einher. "Durch einen kompetenten Immobilienmakler sichert sich der Kunde eine umfassende Beratung, die auch die finanziellen Interessen des Verbrauchers schützt", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. Die Beratungsleistung des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien oder die Einstellung der Immobiliendaten in ein Expose oder das Internet. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. "Für den Verbraucher ist es oft schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von "schwarzen Schafen" zu unterscheiden", sagt Schick. Der Immobilienverband IVD hat eine Checkliste zusammengestellt, die dabei hilft, einen kompetenten Makler zu erkennen.


15,5% weniger Baufertigstellungen im Jahr 2007

WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2007 in Deutschland 210 700 Wohnungen fertig gestellt. Das waren 15,5% oder 38 700 Wohnungen weniger als im Vorjahr.

 
Im Jahr 2007 wurden in Wohngebäuden insgesamt 185 300 Neubauwohnungen fertig gestellt (– 16,0% gegenüber dem Jahr 2006). Der Rückgang der Fertigstellungen von Einfamilienhäusern lag bei 18,7% und der von Zweifamilienhäusern bei 10,8%. Auch die Mehrfamilienhäuser verzeichneten einen Rückgang (– 14,0%).
 
Der umbaute Raum der fertig gestellten neuen Nichtwohngebäude stieg gegenüber dem Jahr 2006 auf 179,3 Millionen Kubikmeter (+ 6,6%). Dieses Plus spiegelt sich vor allem bei den nichtöffentlichen Bauherren (+ 8,8%) wider. Bei den öffentlichen Bauherren wurde das Ergebnis von 2006 unterschritten (– 12,1%).


IVD zum Karlsruher Urteil:Urteil ist keine Vollmacht für Steuererhöhung Karlsruhe fordert vor allem Neuordnung der Bewertung
Nach Veröffentlichung des Bundesverfassungsgerichtsurteils über die Bewertung von Grundvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer warnt der IVD Bundesverband den Gesetzgeber davor, Immobilienerben in Zukunft deutlich stärker zu belasten. „Die verfassungsrechtlich erforderlichen Korrekturen beziehen sich vor allem auf die Bewertung von Grundvermögen und führen nicht automatisch dazu, dass Erben höhere Belastungen tragen müssen. Eine Steuererhöhung hat das Gericht nicht gefordert“, sagt IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick.      weiter lesen





Mieter sind zu ausreichendem Lüften verpflichtet

Pressemitteilung vom 1. November 2006
Schimmelpilzentstehung kann oft vermieden werden Der Winter naht, die Tage werden kühler. Es wird mehr geheizt und weniger gelüftet. Bei diesem Klima haben Schimmelpilze beste Wachstumsvoraussetzungen. "Lüftet der Mieter zu wenig und bildet sich dadurch Schimmel, darf er die Miete wegen des Schimmels nicht kürzen und muss eventuell sogar für die Schimmelbeseitigung zahlen", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands Deutschland (IVD). weiter lesen




 
© John Spiering Immobilien