Vermarktung Ihres Mietobjekts

Bei SPIERING nehmen sich durchweg langjährige, erfahrene Mitarbeiter Ihrer Immobilie an. Wussten Sie schon, dass es den § 27 II. BV Anlage 3 für die zu vereinbarenden Betriebskostenvorauszahlungen bald nicht mehr gibt?


Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil Wir bei SPIERING kümmern uns von der Wohnungsaufnahme über die Beratung hinsichtlich sinnvoller Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Vertragstext auf neuestem Stand um fast alles.
 
  Unterschreiben müssen Sie Nach Vorauswahl der Mietinteressenten und einer Bonitätsprüfung haben Sie nur noch eine wichtige Aufgabe - zu unterschreiben.

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© John Spiering Immobilien